Pflegegeldbescheid
Nachdem der Antrag auf Pflegegeld eingereicht wurde, folgen noch einige Schritte, bevor der Pflegegeldbescheid zugestellt wird. Dazu gehört zunächst der Hausbesuch und anschließend die Ladung zu einem Arztgespräch bei der Pensionsversicherungsanstalt. Nach Abschluss dieser Schritte erhältst du den Bescheid mit der anerkannten Pflegestufe sowie Informationen zum Beginn der Pflegegeldzahlung. In der Regel wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Datum der Antragseinreichung ausgezahlt. Bitte habe Geduld, da der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zum Erhalt des Bescheids etwa 2-4 Monate dauern kann.
Das Pflegegeldgutachten, das vom Arzt der Pensionsversicherung erstellt wird, ist entscheidend für die Festlegung der Pflegestufe. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Gutachten nicht automatisch zugesandt wird und separat angefordert werden muss. Es enthält eine Zusammenfassung des Hausbesuchs und des Gesprächs mit dem Arzt sowie die Berechnung des Pflegebedarfs pro Monat für verschiedene Pflegetätigkeiten. Basierend auf diesen Stunden pro Monat wird die Pflegestufe festgelegt, die wiederum den Betrag des monatlichen Pflegegeldes bestimmt.
Gutachten zum Pflegegeld
Das vom Arzt der Pensionsversicherung erstellte Gutachten ist die Voraussetzung für die Pflegestufe. Dieses Ärztliche Gutachten wird nicht automatisch zugesandt, man muss es gesondert anfordern. Dazu rufe am Besten bei der angegebenen Telefonnummer des Pflegegeldbescheids an. Die Nummer samt Nebenstelle steht oft in der Kopfzeile des Bescheids.
Dieses Ärztliche Gutachten ist dahingehend interessant, weil es eine schriftliche Zusammenfassung des Hausbesuchs und des Gesprächs mit dem Arzt der Pensionsversicherung umfasst. Du findest in diesem Gutachten auch die Berechnung des Pflegebedarf, sprich die Ermittlung des Pflegebedarfs herunter gebrochen auf Stunden je Monat je Pflegetätigkeit. Ein Beispiel dafür könnte sein:
Pflegebedarf | Stunden/Monat |
---|---|
Tägliche Körperpflege | 25 |
An- und Auskleiden | 20 |
Einnahme von Medikamenten | 3 |
Motivationsgespräche | 10 |
Brille | 10 |
Mobilitätshilfe im weiteren Sinn | 20 |
Aus diesen Stunden pro Monat ergibt sich der gesamte Pflegebedarf je Monat und daraus dann die Pflegestufe. Hier findest du die aktuelle Einstufungstabelle (Stand 01.01.2024):
Pflegestufen
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in EUR mtl. |
---|---|---|
Mehr als 65 Stunden | 1 | 192,00 |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 354,00 |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 551,60 |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 827,10 |
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist | 5 | 1.123,50 |
Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist | 6 | 1.568,90 |
Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt | 7 | 2.061,80 |
Checkliste Pflegegeld
Da das Thema Pflegegeld sehr komplex und umfangreich ist, findest du hier zur Unterstützung eine Checkliste.
Die Checkliste beinhaltet alle wichtigen Punkte zur Beantragung von Pflegegeld, Hausbesuch, Ladung zum Arzt und Bescheid des Pflegegeld.