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Mobile Begleitung oder Betreuung

Du steckst in einer Krise? Dein Kind ist aufgrund seiner Beeinträchtigung oder Behinderung sehr herausfordernd? Du brauchst ein paar Stunden Pause, möchtest jedoch dein Kind in dieser Zeit gut versorgt wissen?

In solchen Situationen kann eine mobile Begleitung oder Betreuung eine wertvolle Unterstützung sein. In Niederösterreich bietet CARDO spezialisierte Betreuungsdienste an.

Scheue nicht davor, dir Hilfe zu holen! Jeder braucht manchmal Zeit für sich selbst, Zeit zum Erholen!

Mobile Begleitung oder Betreuung für junge Menschen

CARDO bieten in Niederösterreich stundenweise, familienentlastende Betreuung für junge Menschen ab dem 6. Lebensjahr mit intellektueller Beeinträchtigung und massiven Verhaltensauffälligkeiten an. Die Betreuung richtet sich unter anderem an jene Menschen mit Autismus Spektrum Störungen, die zu Hause leben und keine Tagesstruktur besuchen können. Sie bieten auch Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen an, die keine herkömmliche Betreuung in Anspruch nehmen können.

Das Verständnis für die Herausforderungen, vor denen Eltern und Familien in solchen Situationen stehen, steht hier im Mittelpunkt. Es wird individuelle Unterstützung angeboten, um Familien in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen.

In vier Schritten zur mobilen Betreuung

Nach Überprüfung der Voraussetzungen vereinbarst du ein Beratungsgesprächs mit spezialisierten Betreuungsdiensten. Dabei werden die Grundvoraussetzungen und die weitere Vorgehensweise besprochen.

Sind alle Anforderungen erfüllt, wird dich der Betreuungsdienst weiter begleiten und dir die nächsten Schritte erklären. In Niederösterreich füllt man das Formular "Antrag – NÖ Sozialhilfegesetz 2000" aus. Da die Förderung einkommensunabhängig ist, müssen nicht alle Felder befüllt werden. 

Finde einen ausgefüllten Musterantrag, der dir unterstützend zur Verfügung steht.

Der Antrag wird von der Abteilung Soziales und Generationenförderung geprüft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält man eine Bestätigung.


Voraussetzungen

Dein Kind hat besondere Bedürfnisse, die du mit Befunden und/oder Diagnosen nachweisen kannst. In diesem Fall sind ICD-10-Codes am eindeutigsten. Zum Beispiel finden sich psychische und Verhaltensstörungen wie z.B. Autismus unter der Gruppe F00-F99 oder Downsyndrom unter den Gruppen Q00-Q99 wieder. Weitere Infos findest du unter ICD-Code.

Die Förderung ist einkommensunabhängig!


Kontaktaufnahme

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs können Sie sich an solche Unternehmen wenden, die spezialisierte Betreuungsdienste anbieten.

In Niederösterreich nimmt man am besten telefonisch mit CARDO Kontakt auf. Es werden dabei die Grundvoraussetzungen und die weitere Vorgehensweise besprochen.


Antragstellung

Hier wird die Antragstellung für Niederösterreich beschrieben!

Formular „Antrag – NÖ Sozialhilfegesetz 2000“ 

Da die Förderung einkommensunabhängig ist, müssen nicht alle Felder befüllt werden.

Einen ausgefüllten Musterantrag findest du hier:

MUSTER Antrag Mobile Betreuung

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Bestätigung

Nach Überprüfung der Voraussetzungen durch die Abteilung Soziales und Generationenförderung des Landes Niederösterrreich - GS5, wird ein Anschreiben mit allen relevanten Infos an den Antragsteller versendet.

Die Höhe des bewilligten Betreuungsausmaßes im Monat wird bekanntgegeben.

Es handelt sich hierbei um eine Sozialhilfemaßnahme, die die persönliche Hilfe durch die teilweise Übernahme der Kosten der mobilen Betreuung übernimmt. 

Es wird ein Kostenbeitrag - sprich ein Selbstbehalt - für den Antragsteller verrechnet. Die Höhe des Selbstbehalts erfragst du am Besten beim Beratungsgespräch.

Informationen und Kontakte

Informationen 

NÖ Sozialhilferatgeber - Thema "Autismus": Information, Beratung und Hilfe für Menschen, die von Autismus betroffen sind

Cardo: betreut Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Auftrag der Abteilung Soziales GS5 (NÖ)

GS5: Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Soziales und Generationenförderung

Antragstellung

Formular „Antrag – NÖ Sozialhilfegesetz 2000“



Leitfäden für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

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