Skip to main content
 

News

Finde hier aktuelle Infos zu verschiedene Themen rund um die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.

11.07.2024

Ungleichheit beim Hausunterricht in Österreich: Ein Fall von Diskriminierung?

In Österreich gibt es beträchtliche Unterschiede in der Förderung von Hausunterricht für beeinträchtigte Kinder je nach Bundesland. In Niederösterreich werden pro geleisteter Unterrichtsstunde EUR 28 refundiert, in Oberösterreich sind es EUR 22, während in Wien Hausunterricht gar nicht gefördert wird. Diese Ungleichheiten werfen die Frage auf: Hat ein beeinträchtigtes Kind in Niederösterreich mehr Rechte als in anderen Bundesländern? Und grenzt diese Diskrepanz nicht an Diskriminierung?

Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich hat die Problematik der unterschiedlichen Förderung von Hausunterricht in den Bundesländern erneut ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Der Fall betraf ein behindertes Kind, dessen Eltern eine höhere Kostenübernahme für den Hausunterricht beantragt hatten. Der Aufwand pro geleisteter Unterrichtsstunde betrug EUR 30, während die Förderung seitens der Bildungsdirektion nur EUR 28 betrug. 

Die Eltern des Kindes hatten gegen diese Differenz geklagt, da Ihrer Meinung nach Diskriminierung vorherrscht. In Österreich herrscht Schulpflicht. Jedes Kind hat in der Pflichtschulzeit das Recht auf einen kostenlosen Ausbildungsplatz. Im Falle des beschriebenen Hausunterrichts würden jedoch Kosten für die Eltern entstehen.

Das Landesverwaltungsgericht entschied zugunsten der Familie und ordnete an, dass die Differenz zwischen dem tatsächlichen Aufwand und der gewährten Förderung refundiert werden müsse. Dieses Urteil könnte wegweisend sein und zeigt die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung auf.

Bereits in der TV-Sendung Bürgeranwalt "Kein Unterricht wegen Long Covid" betonte der Volksanwalt Walter Rosenkranz die Problematik der unterschiedlichen Förderung in den Bundesländern und unterstützte die Entscheidung des Gerichts. Er kritisierte, dass es nicht nur um Long Covid-Fälle gehe, sondern auch um andere chronisch kranke Kinder, die Schwierigkeiten haben, am regulären Schulunterricht teilzunehmen.

Aber in diesen Fällen ist es so, dass wir, und das ist auch wieder ein negativer Ausfluss des Föderalismus in Österreich, z.B. in Niederösterreich und Oberösterreich, [...] wenn man sich private Lehrer nach Hause holt, für den Unterricht, bieten die einen Zuschuss.

Volksanwalt Walter Rosenkranz in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Die unterschiedlichen Regelungen und Förderungen in den Bundesländern führen dazu, dass Familien von beeinträchtigten Kindern unterschiedlich stark belastet werden. Bildungsdirektor Heinrich Himmer äußerte sich dazu in der Sendung:

Es darf nicht davon abhängen, welche Postleitzahl man hat. Ob man und in welcher Höhe man da Unterstützung bekommt. Das muss für ganz Österreich ein einheitliches, klares Bild geben an Möglichkeiten.

Bildungsdirektor Heinrich Himmer in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Hausunterricht: Kostenübernahme

Für die Kostenübernahme des Hausunterrichts sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich:

1. Fachärztliches Attest: Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Hausunterrichts bestätigt.

2. Schriftliches Ansuchen: Ein formelles Ansuchen bei der zuständigen Behörde.

3. Genehmigung der Schulbehörde: Die Zustimmung der Bildungsdirektion.

Mit Stand 05/24 ist eine Kostenübernahme nur in den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich möglich.  

Detaillierte Informationen zum Hausunterricht und den spezifischen Voraussetzungen finden Sie hier.

gemeinsam-stark-sein.at fordert daher eine bundesweit einheitliche Regelung zur Förderung des Hausunterrichts, die sicherstellt, dass alle beeinträchtigten Kinder die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Lassen Sie uns gemeinsam für Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder in Österreich eintreten.

13.05.2024

Kein Unterricht wegen Long Covid

In der TV-Sendung "Bürgeranwalt" vom 11.05.2024 wurde das Thema "Kein Unterricht wegen Long Covid" diskutiert. Peter Resetarits, Volksanwalt Walter Rosenkranz und der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer erörterten mit den Eltern der 11-jährigen Marlene ihre spezielle Situation. Marlene ist aufgrund von Long Covid nicht in der Lage, die Schule zu besuchen. Seit geraumer Zeit suchen ihre Eltern nach einer geeigneten Möglichkeit, ihrer Tochter eine Schulbildung zu ermöglichen. Verschiedene Ansätze wurden ausprobiert - Unterricht durch die Eltern, der Einsatz eines Avatars - jedoch erwies sich keiner dieser Lösungsansätze als zufriedenstellend. Nach zahlreichen Hilferufen seitens der Eltern über Telefonate, E-Mails und Besprechungen mit der Bildungsdirektion und den Behörden hat sich die Volksanwaltschaft des Themas angenommen.

Und darüber hinaus müssen wir ein Schulsystem schaffen, das ist glaub ich ein gesamter Auftrag, der jedem Kind ermöglicht, die Talente, die Stärken und auch Bildung zu erhalten. Das haben wir heute nicht.

Bildungsdirektor Heinrich Himmer in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Das ist auch der Grund, den auch die Eltern spüren und verspüren, dass es da ja einerseits darum geht, wie kann man auch Lösungen finden, im Einzelfall, aber auch anderseits wie kann man nicht zur Bittstellerin, zum Bittsteller werden, die hinter allen möglichen Behörden hinterherlaufen muss, um auch Bildung für das eigene Kind zu gewährleisten.

Bildungsdirektor Heinrich Himmer in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24


Bildungsdirektor Himmer betonte während der Sendung die dringende Notwendigkeit, Marlene und ihre Familie zu unterstützen. Er hob hervor, dass es nicht nur um die individuelle Hilfe für Marlene gehe, sondern auch darum, ein Bildungssystem zu schaffen, das für alle Kinder zugänglich und unterstützend ist. Dabei müsse besonders darauf geachtet werden, dass Eltern von Kinder mit besonderen Bedürfnissen nicht zu Bittstellern gegenüber den Behörden werden müssen, um Bildung für ihre Kinder zu gewährleisten.

Wir bewegen uns natürlich da in einem Graubereich, weil das alles im Schulrecht sehr dünn beschrieben ist. Das ist auch das, was ja viele Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen merken, dass alles, was außerhalb des normalen Schulalltags ist, oft einen großen Einsatz erfordert.

Bildungsdirektor Heinrich Himmer in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24


Und es darf auch, glaub ich, für uns alle, kein Zustand bleiben, [...] diese Hilfe erbitten zu müssen, weil es ja auch keinen Rechtsanspruch darauf gibt, daran müssen wir arbeiten, dass wir das in ganz Österreich hinbekommen.

Bildungsdirektor Heinrich Himmer in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Im Laufe der Diskussion wurden verschiedene Lösungsvorschläge erörtert, wie beispielsweise die Einrichtung von Hausunterricht oder die Bildung von Online-Gruppen für Kinder in ähnlichen Situationen wie Marlene. Volksanwalt Rosenkranz machte darauf aufmerksam, dass es nicht nur um Long CoV-Fälle gehe, sondern auch um andere chronisch kranke Kinder, die Schwierigkeiten haben, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Er kritisierte die Unterschiede in der Unterstützung je nach Bundesland und betonte die Bedeutung einer einheitlichen und gerechten Lösung für alle betroffenen Kinder.

Aber in diesen Fällen ist es so, dass wir, und das ist auch wieder ein negativer Ausfluss des Föderalismus in Österreich, z.B. in Niederösterreich und Oberösterreich, [...] wenn man sich private Lehrer nach Hause holt, für den Unterricht, bieten die einen Zuschuss.

Volksanwalt Walter Rosenkranz in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Es darf nicht davon abhängen, welche Postleitzahl man hat. Ob man und in welcher Höhe man da Unterstützung bekommt. Das muss für ganz Österreich ein einheitliches, klares Bild geben an Möglichkeiten.


Bildungsdirektor Heinrich Himmer in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Es wurde auch die Frage aufgeworfen, wie viele Kinder in Wien ähnliche Probleme haben wie Marlene und ob die Bildungsdirektion darüber informiert ist. Eine genaue Kenntnis der Situation wäre entscheidend, um effektive Lösungen zu finden. Es wurde betont, dass eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, um sicherzustellen, dass jedes Kind das Recht auf Bildung hat und keine Kinder aufgrund ihrer Postleitzahl benachteiligt werden.

Ja mich hätte mal interessiert, wie viele Kinder gibt’s in Wien, die so ein Problem haben und an die Bildungsdirektion herangetreten sind. [...] Weiß das die Bildungsdirektion? [...] Wenn man die Fakten hat, kann man dann irgendwelche Lösungen finden. Aber solange man sich nicht einmal um diesen Rahmen kümmert und das ganze nicht einmal österreichweit. Ein Missstand in der Verwaltung…

Volksanwalt Walter Rosenkranz in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Jeder Lehrer möchte seinen Schülerinnen und Schüler das bestmögliche bieten und das ist heute sehr individuell und sehr freigestellt und das überfordert auch Pädagoginnen und Pädagogen, deshalb braucht’s eine gesetzliche Grundlage, wo sichergestellt ist in ganz Österreich, welche Rechtsansprüche gibt’s auch dafür, dass wir jedes Kind mitnehmen können.

Bildungsdirektor Heinrich Himmer in "Bürgeranwalt" ORF2, 11.05.24

Abschließend sicherte der Bildungsdirektor zu, sich persönlich darum zu bemühen, gemeinsam mit den Eltern und den anderen Teilnehmern eine Lösung für Marlene und andere betroffene Kinder zu finden.