Hausunterricht
Wichtige Aktualisierung für Niederösterreich
Das Land Niederösterreich hat die Informationen und Formulare für die Förderung des Hausunterrichts überarbeitet.
Gefördert werden können bis zu 12 Stunden Hausunterricht pro Woche für schulpflichtige Kinder, die aufgrund einer psychischen oder schwerwiegenden gesundheitlichen Erkrankung gerechtfertigt am Schulbesuch verhindert sind.
Bitte verwenden Sie für einen neuen Antrag ausschließlich die aktuellen Informationen und Formulare des Landes Niederösterreich:
Offizielle Informationen und aktuelle Formulare zum Hausunterricht
Stand: August 2026
Voraussetzungen
Um Hausunterricht zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind muss ordentlicher Schüler an einer Pflichtschule sein. Das bedeutet, dass das Kind bereits schulpflichtig ist und an einer staatlich anerkannten Schule eingeschrieben ist.
- Das Kind kann aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder Beeinträchtigung über einen längeren Zeitraum nicht am regulären Unterricht teilnehmen. Diese Einschränkung muss ärztlich oder anderweitig fachlich diagnostiziert und dokumentiert sein.
- Der Zweck des Hausunterrichts besteht darin, sicherzustellen, dass das Kind den Anschluss an die Lerninhalte nicht verliert. Dies bedeutet, dass der Hausunterricht eine geeignete und notwendige Maßnahme ist, um sicherzustellen, dass das Kind weiterhin Zugang zu Bildung und Lernmöglichkeiten hat, trotz seiner Einschränkung und der Unmöglichkeit, am regulären Unterricht teilzunehmen.
Hausunterricht beantragen
Die weitere Vorgehensweise zum Beantragen von Hausunterricht wird in den nächsten 5 Schritten beschrieben:
1. Fachärztliche Stellungnahme: Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um die spezifischen Bedürfnisse des Kindes zu dokumentieren, z.B. bei Long Covid oder Asperger-Autismus.
2. Schriftliches Ansuchen: Ein formelles Ansuchen bei der Schulbehörde ist notwendig, um Hausunterricht zu beantragen, üblicherweise mit fachärztlichem Attest und anderen relevanten Unterlagen.
3. Entscheidung der Schulbehörde: Nach Einreichung des Antrags erhält man eine Entscheidung von der Bildungsdirektion über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Hausunterrichts und mögliche Auflagen.
4. Ansuchen um Kostenübernahme: Um die Kosten für den Hausunterricht zu decken, müssen Eltern in der Regel einen separaten Antrag stellen, je nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
5. Finden einer Lehrperson: Nach Genehmigung des Hausunterrichts müssen Eltern eine geeignete Lehrkraft finden, idealerweise jemanden aus der Schule des Kindes oder einer Privatlehrerin/einem Privatlehrer.
Fachärztliche Stellungnahme
Mögliche Inhalte und Beispieltext
Für die Beantragung einer Förderung des Hausunterrichts sind aktuelle (fach-)ärztliche Befunde erforderlich. Darin sollte nicht nur die Diagnose genannt, sondern insbesondere nachvollziehbar beschrieben werden, weshalb der regelmäßige Schulbesuch derzeit medizinisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Die Beurteilung und Formulierung muss immer durch die behandelnde Ärztin beziehungsweise den behandelnden Arzt erfolgen. Der folgende Mustertext dient lediglich als Orientierung und muss an die tatsächliche medizinische Situation des Kindes angepasst werden.
Schriftliches Ansuchen
Wenn Sie bei der Schulbehörde um Hausunterricht ansuchen möchten, benötigen Sie in der Regel ein schriftliches Ansuchen, ein fachärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Hausunterrichts bestätigt, sowie gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der Schulbehörde zu beachten und alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß vorzubereiten und einzureichen.
Beispiel für das Ansuchen von Hausunterricht
Hier ist ein Beispieltext für das Ansuchen um Hausunterricht unter Verwendung eines fachärztlichen Attests:
Beispiel Ansuchen von Hausunterricht Weniger…Entscheidung der Schulbehörde
Nachdem das Ansuchen um Hausunterricht inklusive des fachärztlichen Attests bei der Bildungsdirektion eingereicht wurde und einige Wochen vergangen sind, erhält man im besten Fall ein offizielles Schreiben von der zuständigen Bildungsdirektion, in dem die Genehmigung für den Hausunterricht erteilt wird. Dieses Schreiben bestätigt die Zustimmung der Schulbehörde und legt möglicherweise auch die Bedingungen und Anforderungen fest, die mit der Genehmigung verbunden sind. Diese können beispielsweise die Dauer des Hausunterrichts, die erforderlichen Lernziele und den Austausch mit der Schule umfassen.
Ansuchen um Kostenübernahme
Sobald der Hausunterricht von der Bildungsdirektion genehmigt wurde, besteht die nächste Herausforderung darin, einen Antrag auf Kostenübernahme für den Hausunterricht zu stellen.
Für die Kostenübernahme des Hausunterrichts sind in der Regel folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Ein schriftliches Ansuchen mittels Formular.
- Ein fachärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Hausunterrichts bestätigt.
- Die Zustimmung der Schulbehörde, in diesem Fall der Bildungsdirektion.
Konkrete Vorgehensweisen zum Ansuchen auf Kostenübernahme findet man am Transparenzportal nur zu den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich.
Aktuell (Stand 05/24) ist eine Kostenübernahme nur in den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich möglich. In der TV-Sendung "Bürgeranwalt" vom 11.05.2024 wird eine länderübergreifende Vorgehensweise diskutiert. Weitere Infos hier
Niederösterrich
Das Land Niederösterreich unterstützt Familien, deren schulpflichtige Kinder aufgrund einer psychischen oder schwerwiegenden gesundheitlichen Erkrankung gerechtfertigt am Schulbesuch verhindert sind. Gefördert werden können bis zu 12 Stunden Hausunterricht pro Woche.
Der Hausunterricht findet im häuslichen Umfeld statt und wird von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt. Die Organisation einer geeigneten Lehrperson erfolgt durch die Eltern beziehungsweise die gesetzliche Vertretung.
Voraussetzungen
- Das Kind unterliegt der allgemeinen Schulpflicht.
- Es liegt eine psychische oder schwerwiegende gesundheitliche Erkrankung vor.
- Der Schulbesuch ist gemäß § 9 Schulpflichtgesetz gerechtfertigt nicht möglich.
- Das Kind besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder ist österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt.
- Der Hauptwohnsitz befindet sich in Niederösterreich.
Benötigte Unterlagen
Für den Antrag werden derzeit folgende Unterlagen benötigt:
- der unterschriebene Sozialhilfeantrag,
- aktuelle (fach-)ärztliche Befunde über die Erkrankung beziehungsweise Beeinträchtigung,
- ein Nachweis über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, sofern diese bezogen wird,
- der ausgefüllte Erhebungsbogen Hausunterricht.
Ein Teil des Erhebungsbogens ist von der Schulleitung auszufüllen. Darin wird unter anderem bestätigt, an welcher Schule das Kind angemeldet ist und ob es krankgemeldet beziehungsweise gerechtfertigt am Schulbesuch verhindert ist.
Aktuelle Formulare und Kontakt
- Offizielle Informationsseite des Landes Niederösterreich
- Sozialhilfeantrag herunterladen
- Erhebungsbogen Hausunterricht herunterladen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-16341
Hinweis: Hausunterricht aufgrund einer Erkrankung ist nicht mit dem sogenannten häuslichen Unterricht gleichzusetzen. Beim Hausunterricht bleibt das Kind einer Schule zugeordnet und ist krankheitsbedingt gerechtfertigt am Schulbesuch verhindert. Beim häuslichen Unterricht erfüllen die Eltern die Schulpflicht eigenverantwortlich; außerdem ist jährlich eine Externistenprüfung abzulegen. Eine finanzielle Unterstützung durch das Land NÖ erfolgt dafür nicht.
Oberösterrich
Für krebskranke Kinder und ähnliche Fälle übernimmt Oberösterreich die Kosten für Hausunterricht im Pflichtschulbereich. Weitere Informationen findet man am österreichischen Transparenzportal unter https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031285.html
Beispiel für Antrag auf Kostenübernahme
Ein möglicher Antrag auf Kostenübernahme des Hausunterrichts könnte wie folgt formuliert werden:
Beispiel Antrag auf Kostenübernahme Weniger…Finden einer Lehrperson
Nach Genehmigung des Hausunterrichts müssen die Eltern eine Lehrperson finden. Idealerweise übernimmt ein Lehrer aus der Schule des Kindes den Unterricht zu Hause, beispielsweise nachmittags. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Eltern selbst aktiv werden, um eine geeignete Person zu finden. Oft gestaltet sich diese Suche schwierig, und es kann erforderlich sein, Anzeigen in sozialen Medien zu schalten oder andere Wege der Suche zu nutzen. Manche Privatlehrer haben sich auf die Förderung von Kindern spezialisiert, die aus verschiedenen Gründen die Schule nicht besuchen können.
Schule von Morgen
Die Schule von Morgen richtet sich an eine vielfältige Zielgruppe: von hochbegabten SchülerInnen bis hin zu Familien, die viel reisen, und Kindern mit körperlichen oder mentalen Herausforderungen. Auch für Familien, die unzufrieden mit dem traditionellen Schulsystem sind, sowie für diejenigen, die neben Wissen auch auf ihre mentale Gesundheit achten möchten, ist sie geeignet. Sie bietet auch Unterstützung für Kinder und Jugendliche am Autismus-Spektrum.
Die Schule von Morgen zeichnet sich durch individuelle Förderung aus, dank kleiner Lerngruppen, die es ermöglichen, auf jedes Kind gezielt einzugehen und seine besonderen Fähigkeiten zu fördern. Dadurch gewinnt das Kind an Selbstvertrauen. Außerdem wird das Konzept des Home Office für das Online-Home-Schooling betont, ähnlich wie es bereits in der Arbeitswelt etabliert ist.
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