Hausunterricht vs. Häuslicher Unterricht
Hausunterricht
Der Unterschied zwischen Hausunterricht und häuslichem Unterricht liegt in ihrer Definition und rechtlichen Bedeutung.
Beim Hausunterricht handelt es sich um eine spezifische Form des Unterrichts, der von einem Lehrer oder einer Lehrerin zu Hause für einen Schüler durchgeführt wird. Dieser Unterricht kann aufgrund besonderer Umstände wie Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen stattfinden und wird von der zuständigen Schulbehörde genehmigt. Jedes Semester muss ein Antrag bei der Schulbehörde gestellt und genehmigt werden. Dazu ist ein fachärztliches Attest notwendig, das die Einschränkung des Kindes bestätigt. Der Unterricht kann dann durch eine Pädagogin/Pädagogen zuhause stattfinden und finanziell gefördert werden. Weitere Infos zum Hausunterricht findest du hier
Häuslicher Unterricht
Im Gegensatz dazu bezieht sich der häusliche Unterricht auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch den Unterricht zuhause. Dabei tragen die Erziehungsberechtigten die alleinige Verantwortung für die Lernfortschritte des Kindes. Es wird erwartet, dass der häusliche Unterricht mindestens gleichwertig zum Unterricht an einer öffentlichen Schule ist und von der zuständigen Bildungsdirektion genehmigt wird. Die Verantwortung des Lernerfolgs und die damit verbundenen Kosten liegen allein bei den Eltern. Eine Externistenprüfung ist zwingend, um den Erfolg des häuslichen Unterrichts nachzuweisen.
Weitere Infos zum Häuslichen Unterricht
Weitere Infos zum Häuslichen Unterricht stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf folgenden Seiten zur Verfügung:
Die Bildungsdirektionen der einzelner Länder bieten diese Informationen:
Wien: Häuslicher Unterricht gemäß § 11 Abs. 2 Schulpflichtgesetz
Oberösterreich: Information zum häuslichen Unterricht
Steiermark: Fragen zum häuslichen Unterricht
Vorarlberg: Häuslicher Unterricht
Niederösterreich: Externisten und häuslicher Unterricht
Burgenland: Häuslicher Unterricht