Antrag auf Pflegegeld
Zur Beantragung von Pflegegeld in Österreich müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss aufgrund einer Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung einen ständigen Pflegebedarf haben, der voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Zudem muss die Person in Österreich oder einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat oder der Schweiz ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Der Antrag auf Pflegegeld sollte so früh wie möglich gestellt werden, um den Anspruch rechtzeitig zu sichern. Dieser wird entweder online oder offline über ein Formular bei der zuständigen Versicherungsanstalt eingereicht.
Nach Einreichung des Antrags erfolgt ein Hausbesuch durch einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft, gefolgt von einer Ladung zu einem Arzt der Pensionsversicherungsanstalt. Anschließend wird ein Bescheid mit der festgestellten Pflegestufe ausgestellt, der den Pflegegeldanspruch bestätigt.
Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit vom Antrag bis zum Bescheid kann mehrere Monate dauern.
Auf Anfrage wird einem das ärztliches Gutachten zugesendet, das den Pflegebedarf dokumentiert und die Grundlage für die Einstufung in eine Pflegestufe bildet. Die Pflegestufe bestimmt die Höhe des monatlichen Pflegegeldes, das je nach Pflegebedarf in Stunden pro Monat gestaffelt ist.
Voraussetzungen
Das sind die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen für Pflegegeld in Österreich:
- Pflegebedarf aufgrund von Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung: Die Person muss aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung einen ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf haben, der als Pflegebedarf definiert ist.
- Mindestens sechs Monate Pflegebedarf: Der Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat oder der Schweiz: Die Person muss entweder in Österreich oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei einem Aufenthalt in diesen Ländern Pflegegeld gewährt werden.
Pflegegeld beantragen
Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um sicherzustellen, dass der Pflegegeldanspruch rechtzeitig beginnt. Die weitere Vorgehensweise zum Beantragen von Pflegegeld wird in den nächsten 3 Schritten beschrieben:
- Antragstellung über Formular (online oder offline): Hier findest du das Formular für den Pflegegeldantrag.
- Einreichung des Antrags: Der Antrag kann bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt eingereicht werden.
- Antragsdatum und Beginn des Pflegegeldanspruchs: Der Zeitpunkt, an dem der Antrag gestellt wird, beeinflusst den Beginn des Pflegegeldanspruchs.
Antragstellung über Formular
Achtung - der Antrag muss bei der zuständigen Versicherungsanstalt gestellt werden.
Alles nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den Antrag auf Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt PVA.
Du kannst wählen, ob du den Antrag ausdrucken und per Post senden, oder ob du den Antrag gleich Online ausfüllen möchtest. Bitte beachte, dass für das Online Formular eine qualifizierte Signatur (ID-Austria) der antragstellenden Person erforderlich ist. Dieses Formular verwendest du auch, wenn du eine Erhöhung oder Weitergewährung des Pflegegelds beantragen möchtest.
Das Ausfüllen des Antrags nimmt ca. 10 - 20 Minuten in Anspruch. Achte darauf, dass du jegliche Beilagen als Nachweis auflistest und anfügst. Das können z.B. bestätigte Diagnosen, fachärztliche Stellungnahmen, Ambulanzbriefe oder Arztbriefe sein. Du findest hier einen ausgefüllten Musterantrag (hier PVA):
MUSTER Antrag auf Zuerkennung / Erhöhung / Weitergewährung von Pflegegeld
Einreichen des Antrags
Der Antrag inklusive Beilagen kann entweder unterschrieben per Post an die Pensionsversicherungsanstalt gesendet werden. Du findest die Postadresse in der Kopfzeile des Antragsformulars.
Oder du hast den Antrag online ausgefüllt, alle Beilagen upgeloadet und elektronisch unterschrieben.
Beginn des Pflegegeldanspruchs
Zusendung des Pflegegeldbescheids
Nachdem du den Antrag eingereicht hast, hast du noch folgende Schritte vor dir:
- Ladung zu einem Arzt der PVA
Danach wird dir ein Bescheid mit der anerkannten Pflegestufe zugesandt. In diesem Schreiben erfährst du auch, ab wann Pflegegeld ausbezahlt wird. Das entspricht meist dem Datum der Einreichung des Antrags auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird somit rückwirkend ausbezahlt.
Von der Beantragung (Einreichen des Formulars) bis hin zum Pflegegeldbescheid können schon mal 2-4 Monate vergehen. Bleib also geduldig!
Pflegegeldgutachten
Das vom Arzt der Pensionsversicherung erstellte Gutachten ist die Voraussetzung für die Pflegestufe. Dieses Ärztliche Gutachten wird nicht automatisch zugesandt, man muss es gesondert anfordern. Dazu rufe am Besten bei der angegebenen Telefonnummer des Pflegegeldbescheids an. Die Nummer samt Nebenstelle steht oft in der Kopfzeile des Bescheids.
Dieses Ärztliche Gutachten ist dahingehend interessant, weil es eine schriftliche Zusammenfassung des Hausbesuchs und des Gesprächs mit dem Arzt der Pensionsversicherung umfasst. Du findest in diesem Gutachten auch die Berechnung des Pflegebedarf, sprich die Ermittlung des Pflegebedarfs herunter gebrochen auf Stunden je Monat je Pflegetätigkeit. Ein Beispiel dafür könnte sein:
Pflegebedarf | Stunden/Monat |
---|---|
Tägliche Körperpflege | 25 |
An- und Auskleiden | 20 |
Einnahme von Medikamenten | 3 |
Motivationsgespräche | 10 |
Brille | 10 |
Mobilitätshilfe im weiteren Sinn | 20 |
Aus diesen Stunden pro Monat ergibt sich der gesamte Pflegebedarf je Monat und daraus dann die Pflegestufe. Hier findest du die aktuelle Einstufungstabelle (Stand 01.01.2024):
Pflegestufen
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in EUR mtl. |
---|---|---|
Mehr als 65 Stunden | 1 | 192,00 |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 354,00 |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 551,60 |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 827,10 |
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist | 5 | 1.123,50 |
Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist | 6 | 1.568,90 |
Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt | 7 | 2.061,80 |
Informationen und Kontakte
Checkliste Pflegegeld
Da das Thema Pflegegeld sehr komplex und umfangreich ist, findest du hier zur Unterstützung eine Checkliste.
Die Checkliste beinhaltet alle wichtigen Punkte zur Beantragung von Pflegegeld, Hausbesuch, Ladung zum Arzt und Bescheid des Pflegegeld.