Erhöhte Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe in Österreich bietet finanzielle Unterstützung für Familien mit besonderen Bedürfnissen. Sie wird zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe gewährt. Die Voraussetzung für diese Beihilfe ist, dass das Kind entweder einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent hat oder dauerhaft außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Nach Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt die Beantragung mittels Formular über das Wohnsitzfinanzamt.
Ein Arzttermin wird für die Feststellung der Behinderung arrangiert, wobei sämtliche Behandlungsunterlagen des Kindes mitzubringen sind, auch rückwirkend relevante Unterlagen.
Ein Sachverständigengutachten wird bei der ärztlichen Untersuchung erstellt und bildet die Grundlage für die Gewährung oder Ablehnung der erhöhten Familienbeihilfe.
Finde hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung und eine Checkliste zum Ausdrucken für die Beantragung und Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe in Österreich.
Voraussetzungen
- Der Grad der Behinderung des Kindes muss mindestens 50 Prozent betragen.
- Oder das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Antragstellung
Die erhöhte Familienbeihilfe kann über das bereitgestellte Antragsformular beantragt und beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden. Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag am besten per Post, persönlich oder per Mail an das zuständige Finanzamt senden.
Folgende Infos werden beim Antrag auf Angehörigenbonus abgefragt:
1. Infos zum Kind
2. Daten zur antragstellenden Person (z.B. Mutter oder Vater)
3. Angaben zur erheblichen Behinderung bzw. Erkrankung
Wurde hier bereits ein Grad der Behinderung größer 50% festgestellt, dann ist ein Arztgespräch nicht erforderlich.
Ansonsten bereits vorhandene Diagnosen eintragen.
4. Angabe des Zeitpunkts des Eintritts der erheblichen Behinderung oder Erkrankung
Die erhöhte Familienbeihilfe kann rückwirkend beantragt werden (bis zu 5 Jahre); falls die Beeinträchtigung bereits länger besteht, hier das Monat und Jahr angeben!
Wenn man sich unsicher ist, ab wann die erhebliche Behinderung eingetreten ist, dann wird der Zeitpunkt durch den Arzt festgestellt.
5. Angabe einer bereits vorhandenen Pflegestufe
Dieser Antrag ist sehr schnell ausgefüllt. Unterstützend findest du hier einen ausgefüllten Musterantrag.
Muster für Antrag der erhöhten Familienbeihilfe
Ärztliche Untersuchung
Um festzustellen, ob eine erhebliche Behinderung vorliegt, werdet ihr vom Sozialministerium zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. Ein Termin wird schriftlich mitgeteilt. Bei dieser Untersuchung müssen sämtliche Behandlungsunterlagen des Kindes in Kopie mitgebracht werden. Im Falle einer rückwirkenden Antragstellung müssen diese Unterlagen auch die Vergangenheit betreffen.
Sachverständigengutachten
Zur ärztlichen Untersuchung für die erhöhte Familienbeihilfe sollten alle relevanten Unterlagen wie Diagnosen oder Bescheide mitgenommen werden. Zur Vorbereitung ist es ratsam, sich auf mögliche Fragen vorzubereiten, wie zum Beispiel den bisherigen Krankheits- oder Behinderungsverlauf des Kindes, einschließlich Details zur Geburt und wichtigen Entwicklungsschritten wie dem Beginn des Krabbelns, Gehens, Sprechens und Essens sowie etwaigen auftretenden Problemen. Auch die aktuellen Beschwerden des Kindes, laufende Behandlungen, verabreichte Medikamente und vorhandene Hilfsmittel sollten bekannt sein. Des Weiteren wird erfragt, wie sich das Kind sozial in seinem Umfeld entwickelt und wie es mit seinem Umfeld interagiert. Eine gründliche Vorbereitung auf diese Fragen kann dazu beitragen, einen umfassenden Überblick über den Zustand des Kindes zu geben und die ärztliche Untersuchung effektiv zu gestalten.
Finde im Anschluss eine ausführliche Checkliste zum Ausdrucken, die dir beim Vorbereiten helfen soll!
Bei der ärztlichen Untersuchung wird ein Sachverständigengutachten erstellt, das die Basis zur Gewährung oder Ablehnung der erhöhten Familienbeihilfe ist. Dieses Gutachten wird nicht automatisch versendet, man muss es gesondert anfordern. Am besten ruft man dazu beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt an und bittet um die Zusendung.
In diesem Gutachten wird folgendes beschrieben:
- Ausführliche Anamnese
- Derzeitige Beschwerden
- Behandlungen / Medikamente / Hilfsmittel
- Sozialanamnese
- Zusammenfassung relevanter Befunde
- Untersuchungsbefund
- Ergebnis der durchgeführten Begutachtung inklusive Gesamtgrad der Behinderung
Informationen und Kontakte
Informationen
Information zur erhöhten Familienbeihilfe
Antragstellung
Formular Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe
Allgemeine Informationen
- Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt seit dem 1. Jänner 2024 180,90 Euro pro Monat.
- Sie wird zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe gewährt.
- Die erhöhte Familienbeihilfe wird solange gewährt, wie die reguläre Familienbeihilfe besteht.
- Sie kann rückwirkend gewährt werden, jedoch höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.
- Eine ärztliche Untersuchung ist nach Antragstellung erforderlich, um die Behinderung des Kindes nachzuweisen.
- Seit dem 1. März 2023 wurde die Beantragung für erheblich behinderte Kinder bis zum 18. Lebensjahr vereinfacht.
- Seit dem 1. Jänner 2023 wird der Betrag von 60 Euro von der erhöhten Familienbeihilfe nicht mehr monatlich auf das Pflegegeld angerechnet.
Checkliste Erhöhte Familienbeihilfe
Finde hier Unterstützung beim Beantragen der erhöhten Familienbeihilfe mit dieser Checkliste.
Die Checkliste beinhaltet alle wichtigen Punkte die zur Beantragung von erhöhter Familienbeihilfe notwendig sind.
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