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Avatar

Der Avatar AV1 bietet eine innovative Lösung für Schüler, die aufgrund von Krankheit oder anderen Herausforderungen nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen können. Durch den Einsatz des Avatars können abwesende Schülerer am Präsenzunterricht teilnehmen, was ihre Schulleistung verbessern und ihre soziale Integration fördern kann. Die Technologie unterstützt auch die Wiedereingliederung in den Schulalltag nach langfristiger Schulabwesenheit. Der Avatar ermöglicht den SchülerInnen die Teilnahme an Schulaktivitäten und fördert die soziale Inklusion, indem er ihnen die Möglichkeit gibt, mit ihren Freunden zu interagieren und am Schulleben teilzuhaben. Durch den Avatar verpassen die Schüler keine Lehrinhalte und können ihre schulischen Leistungen verbessern.

Der Avatar ist ein Produkt der Firma NoIsolation.


Rechtliche Grundlage

Zusammenfassung des Schreibens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

An der Medizinischen Universität Wien wurde in Zusammenarbeit mit der Wiener Heilstättenschule ein therapeutisches Hilfsmittel namens "Avatar" erprobt, das es Kindern ermöglicht, die aufgrund langer Krankenhausaufenthalte den sozialen Anschluss an ihre Klasse verloren haben, über Videokommunikation mit ihren Mitschülern in Kontakt zu bleiben. Die Verwendung des Avatars zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Kinder trotz ihrer Abwesenheit den sozialen Kontakt zu ihrer Klasse aufrechterhalten können, wird jedoch nicht als Ersatz für den regulären Unterricht angesehen. Datenschutzrechtlich ist die Einwilligung aller beteiligten SchülerInnen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten erforderlich, und der Betrieb des Avatars unterliegt den Datenschutzbestimmungen, die von der Schulleitung der Heilstättenschule verwaltet werden. Die Entscheidung über den Einsatz des Avatars liegt bei der Heilstättenschule, wobei transparente Kriterien für den Einsatz festgelegt werden sollten. Es besteht kein individueller Anspruch auf den Einsatz eines Avatars, sondern dieser wird nur auf medizinisch begründete Entscheidung der Heilstättenschule im Wege der Amtshilfe durch die zuständige Stammschule aufgestellt.
Hier das vollständige Schreiben (Quelle https://heilstaettenschule.schule.wien.at/avatar):

"Stream my class" / Avatar für kranke Kinder

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